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Aktion / Bericht

Stellungnahme zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes

RRG versäumt erneut wichtige Änderungen

Plakat zur Landtagswahl 2019

Plakat zur Landtagswahl 2019

Die Linke, SPD und B'90/Grüne haben den Entwurf für ein Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes (Drucksache 7/5040) erarbeitet. Der Innen- und Kommunalausschuss des Thüringer Landtags hat, wie üblich, auch die in Thüringen vertretenden kleineren Parteien um eine Stellungnahme gebeten.

Das Gesetz beinhaltet eigentlich nur die Änderung einer Frist.

Das Verfahren auf der betreffenden Webseite des Thüringer Landtags: https://beteiligtentransparenzdokumentation.thueringer-landtag.de/7-5040/

Hier eine Zusammenfassung unserer Stellungnahme:

  • Die geplante Änderung ist ungewöhnlich, jedoch grundsätzlich nicht zu beanstanden. Es sind jedoch weitere Änderungen am Landeswahlgesetz und der Verfassung des Freistaat Thüringen angezeigt und dringend notwendig:
  • Die Anzahl zu sammelnder Unterstützungsunterschriften für Walkreisvorschläge von Parteien und für andere Wahlkreisvorschläge ist ganz offensichtlich verfassungswidrig.
  • Es fehlen Festlegungen für die im Falle einer vorzeitigen Neuwahl des Thüringer Landtags zu sammelnden Anzahlen an Unterstützungsunterschriften.
  • Die 5%-Sperrklausel zeigt nicht die beabsichtigte Wirkung, ist also wirkungslos zur Sicherung des Zustandekommens handlungsfähiger Mehrheitsregierungen und der Verhinderung der Etablierung stark extremistisch ausgerichteter Parteien. Stattdessen verursacht sie eine Zersplitterung der Parteienlandschaft und entwickelt sich so zunehmend zu einer Gefahr für Politik, Demokratie, Staat und Gesellschaft.

 

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