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Persönlicher Kommentar

Fördert das Agieren der Behörden den Verfall von Bausubstanz?

Ein aktueller Kommentar zum Thema Denkmalschutz.

Deutschland hat rund eine Million Denkmäler und in Thüringen sind 2,8 % der Gebäude als Baudenkmäler festgehalten. Das Thüringer Denkmalschutzgesetz (ThürDSchG) bietet den Rechtsrahmen, nach dem das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (TLDA) bzw. die unteren Denkmalschutzbehörden dem Schutz und der Pflege nachkommen.
Ihnen ist es sicherlich zu verdanken, dass Baudenkmäler wie die Altstadt und Krämerbrücke in Erfurt, der Schlosspark Belvedere in Weimar oder die Wartburg in Eisenach in historischem Glanz erstrahlen und zukünftigen Generationen erhalten bleiben.

Doch abseits des Glanzes gibt es viele Denkmäler, besonders in Thüringer Dörfern, welche weniger strahlen; ja, welche teilweise herunterkommen und verfallen. Hier stellt sich die Frage nach dem Warum und der Verantwortung. Eine Antwort zeigt auf das ThürDSchG, welches nicht zwischen dem Grad der Schutzbedürftigkeit und Erhaltenswertigkeit unterscheidet. Damit liegt alle Verantwortung und Entscheidungshoheit beim TLDA und den unteren Denkmalschutzbehörden, mit der Folge, dass die volle Bandbreite des Denkmalschutzes auch für das kleine, unbedeutende Häuschen im Nirgendwo angewendet werden kann.

Dies kann beispielsweise bedeuten, dass aktuelle Energiestandards nicht eingehalten werden, weil eine Zwischensparrendämmung untersagt wird. Solaranlagen werden meist „generell“ untersagt, da diese einen negativen Eingriff darstellen und nicht ins äußere Erscheinungsbild passen. Oft werden Materialien und Technologien so vorgeschrieben, dass der Pflege- und Erhaltungsaufwand enorm ist, von den Kosten für Sanierungen aufgrund vielseitiger Auflagen ganz zu schweigen.

Da fragt man sich, wer derartige Gebäude bei steigenden Energie- und Rohstoffpreisen kaufen oder erhalten möchte und kann?

Werden bald über 2 % der Gebäude in Thüringen verfallen? Oftmals sind Gemeinde heute schon unglücklich über sanierungsbedürftige Denkmäler.

Kann dem Steuerzahler zugemutet werden, diese Gebäude zu erhalten?

Oder wäre es nicht angebracht, zu differenzieren und kategorisieren? -
Wo befindet sich das Baudenkmal? Wie erhaltenswert ist es? Ist es oder bleibt es bewohnt?

Letztendlich muss das Ziel von Denkmalschutz sein, die Gebäudesubstanz zu erhalten. Dies bedeutet auch, sie attraktiv zu gestalten und auf Auflagen zu verzichten, Energieeffizienz und Zukunftsfähigkeit zu fördern, vorhandenen Wohnraum nutzbar zu machen. Ein erster Schritt wäre die Anpassung des ThürDSchG, welches den Eigentümern von Denkmälern nicht regionaler Bedeutung mehr Freiheiten lässt, um sie ein wenig attraktiver zu machen. Denn die „Angst vor den Denkmalschutzauflagen“ kennt der gemeine Bürger nur zu gut.

Autor/in:
Marius Braun
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