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Pressemitteilung

Geplantes Bundeswahlgesetz ist verfassungswidrig

ÖDP will deutlich weniger Bundestagswahlkreise

Symbolbild zeigt leere Stühle im Deutschen Bundestag

Symbolbild: TobiasGolla/Pixabay

Die geplante Änderung des Bundeswahlgesetzes zur Reduzierung der Größe des Bundestags auf 598 Mandatsträger ist aus Sicht der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) eindeutig verfassungswidrig und nichts als Augenwischerei. „Eine systematische und zudem fast schon zufällige Nichtbesetzung von Direktmandaten würde wohl niemals vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben. Hinter dem Vorschlag steckt letztendlich die Angst, die Parteien könnten zu viele Posten für ihre Berufspolitiker verlieren,“ so Dr. Claudius Moseler, Generalsekretär der ÖDP.

Der einzige sinnvolle Ansatz zur Lösung ist die deutliche Verringerung der Anzahl der Wahlkreise, also der Direktmandate, bei gleichbleibender Anzahl der Listenmandate. In Folge dessen käme es künftig kaum noch zu Ausgleichs- und Überhangmandaten. Würde man die Anzahl der Wahlkreise halbieren, verkleinert sich der Bundestag dadurch von etwa regulär 598 Mandate auf 448 oder 449 Mandate. Bürger und Steuerzahler werden mit Sicherheit keine Einwände dagegen haben, wenn die frei werden Steuermittel dann sinnvoller verwendet werden. Die Bundestagswahlkreise sind jetzt schon sehr groß, sie vertreten momentan eher die Regionen als die einzelnen Bürgerinnen und Bürger. Weniger Wahlkreise brächten für die Bürgerinnen und Bürger noch weniger Kontaktmöglichkeiten zu den Abgeordneten mit sich. Doch das will die ÖDP durch mehr direkte Demokratie auf Bundesebene ausgleichen. Mehr Volksbegehren und -entscheide erlauben auch eine längere Legislaturperiode ohne Defizite bei der demokratischen Mitbestimmung.

Im Herbst 2021 ist der Landesverband der ÖDP mit einem Volksbegehren zur Verkleinerung des Thüringer Landtags am ersten Quorum gescheitert. Die Bemühungen der Öko-Demokraten sind damals im Bundestagswahlkampf untergegangen. Die ÖDP hatte vorgeschlagen, zur Vermeidung von Ausgleichs- und Überhangmandaten das Verhältnis der Direktmandate zu den Listenmandaten zu ändern. Die Anzahl der Wahlkreise sollte von 44 auf 25 reduziert werden. Die Anzahl der Listenmandate jedoch nur von 44 auf 35. „Unsere Lösung hat zwei entscheidende Vorteile: Anders als das von der Ampel geplante Bundeswahlgesetz ist sie nicht verfassungswidrig. Außerdem entlastet sie den Fiskus in wirtschaftlich unsicheren Zeiten und sorgt für mehr Gerechtigkeit bei der demokratischen Willensbildung“, so Martin Truckenbrodt, Landesvorsitzender der ÖDP Thüringen.

Symbolbild zeigt leere Stühle im Deutschen Bundestag

Symbolbild: TobiasGolla/Pixabay

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