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Pressemitteilung

ÖDP erfolgreich vor Thüringer Verfassungsgerichtshof

Wahl des Kreistags des Wartburgkreises am 20. Juni 2021 war verfassungswidrig

ÖDP-Landesvorsitzender Martin Truckenbrodt

ÖDP-Landesvorsitzender Martin Truckenbrodt - Foto: ÖDP

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat am 22. Juni 2022 im Organstreitverfahren der ÖDP (Ökologisch-Demokratische Partei) gegen den Thüringer Landtag die Verfassungswidrigkeit der Kreistagswahl am 20. Juni 2021 im Wartburgkreis und in Eisenach bestätigt. Die ÖDP bekommt nun auf Antrag ihre Auslagen erstattet. Die ÖDP klagte, weil es keine Erleichterungen für die Sammlung der Unterstützungsunterschriften auf Grund der pandemischen Lage gab. Das Gericht vertritt damit die Auffassung der ÖDP, dass ausreichend Zeit für den Erlass entsprechender Erleichterungen, wie die Reduzierung der Anzahl der zu sammelnden Unterstützungsunterschriften, gewesen wäre. Der Thüringer Landtag ist somit seiner Verantwortung als Gesetzgeber nicht gerecht geworden. Die vorzeitige Kreistagswahl ist anlässlich der Rückkreisung der Stadt Eisenach in den Wartburgkreis zum 1. Januar 2022 notwendig geworden. Das entsprechende Gesetz schrieb vor, dass zum 1. Juli 2021 ein neuer gemeinsamer Kreistag gewählt sein musste.

Dazu ÖDP-Landesvorsitzender Martin Truckenbrodt (Landkreis Sonneberg): „Wir haben das Organstreitverfahren nicht beantragt, um das Wahlergebnis anzufechten. Denn am festgestellten Wahlergebnis ist nichts zu bemängeln. Auch generell ist nichts an der Arbeit der Kreiswahlleitung und des Wahlausschusses im Wartburgkreis zu kritisieren. Das Organstreitverfahren selbst diente auch nicht dazu, unsere Sammelleistung zu bewerten. Die Basisdemokratische Partei (dieBasis) konnte nur deshalb erfolgreich die 200 benötigten Unterstützungsunterschriften sammeln, weil es die berufliche oder die persönliche Situation einzelner derer Mitglieder zuließ, tagelang direkt vor den Bürgerbüros Passanten mit der Bitte um die Leistung der Unterschrift im Bürgerbüro anzusprechen. Inwieweit dies damals im Interesse des Infektionsschutzes war, ist aus unserer Sicht zumindest fraglich. In anderen Bundesländern können die Unterstützungsunterschriften, wie es auch bundesweit bei Landtags-, Bundestags- und EU-Wahlen der Fall ist, auch zu Kommunalwahlen in freier Sammlung gesammelt werden. Neben einer Festlegung zur Reduzierung der Anzahl zu sammelnder Unterstützungsunterschriften wäre es für den Thüringer Landtag auch ein Leichtes gewesen, auch die freie Sammlung zumindest für Kommunalwahlen während der pandemischen Lage zu erlauben. Genau dies hat der Thüringer Landtag versäumt. Wir haben nun mit einem Schreiben vom 16. Juni den Innen- und Kommunalausschuss des Thüringer Landtags auch auf weitere Mängel in der aktuellen Thüringer Kommunalwahlgesetzgebung hingewiesen, welche das verfassungsmäßige Prinzip der Gleichheit der Wahl unzulässig weiter einschränken. Wir können nur an das Selbstverständnis der Landtagsabgeordneten als Demokratinnen und Demokraten appellieren und auf deren Vernunft und Verantwortungsbewusstsein hoffen. Nur damit wären weitere juristische Auseinandersetzungen und dafür anfallende Kosten für den Steuerzahler vermeidbar.“

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