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Pressemitteilung

ÖDP klagt gegen Thüringer Landeswahlgesetz

Nicht verfassungsgemäße und fehlende Regelungen bezüglich Unterstützungsunterschriften

Der Landesverband Thüringen der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) klagt gegen das kürzlich geänderte Landeswahlgesetz. Gründe für den Antrag auf ein Organstreitverfahren vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof sind eine nicht verfassungsgemäß hohe Anzahl von 250 für Wahlkreisvorschläge zu sammelnder Unterstützungsunterschriften. Nach aktueller Rechtsprechung dürfe hier ein Höchstwert von 0,25 Prozent der Wahlberechtigten des Wahlkreises nicht überschritten werden. In Thüringen liegt dieser Wert aktuell hingegen gemittelt bei 0,64 Prozent der Wahlberechtigten, ist also mehr als doppelt so hoch. Weiterhin wurden mit dem kürzlich veröffentlichten Achten Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes auch die fehlenden Festlegungen der Anzahlen für im Falle einer vorzeitigen Neuwahl des Thüringer Landtags zu sammelnden Unterstützungsschriften nicht ergänzt.

Unterstützungsunterschriften müssen bei Landtagswahlen diejenigen Parteien für ihre Wahlvorschläge sammeln, die noch nicht im Bundestag oder in einem Landtag vertreten sind. Die Thüringer ÖDP hat während der letzten gut zwei Jahre, seit der Kemmerich-Wahl, den Innen- und Kommunalausschuss des Thüringer Landtags bereits mehrfach auf diese Sachverhalte hingewiesen.

Im vergangenen Juni gewann die Thüringer ÖDP am Verfassungsgerichtshof in Weimar ein Verfahren gegen den Thüringer Landtag, da es zur Kreistagswahl im Wartburgkreis 2021 keine Erleichterungen auf Grund der pandemischen Lage für die Sammlung der Unterstützungsunterschriften gab.

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