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Pressemitteilung

Thüringer ÖDP klagt nun auch gegen Kommunalwahlgesetz

Insbesondere Amtseintragung erhebliche Erschwernis

Mitte Juni wandte sich der Thüringer Landesvorstand der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) mit einer Stellungnahme an den Innen- und Kommunalausschuss des Thüringer Landtags, um auf mehrere unverhältnismäßige Erschwernisse im Zusammenhang mit der Sammlung von Unterstützungsunterschriften bei Kommunalwahlen in Thüringen hinzuweisen. Mit einem Schreiben Ende August setzte die ÖDP dem Thüringer Landtag eine Frist, bis zum 31. Oktober 2022 eine Gesetzesinitiative zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes zu starten. Diese Frist ist nun ergebnislos abgelaufen. Die Thüringer Öko-Demokraten haben nun, wie angekündigt, beim Thüringer Verfassungsgerichtshof einen Antrag auf ein Organstreitverfahren eingereicht. Damit liegen dem Gericht in Weimar aktuell gleich zwei Anträge der ÖDP vor. Seit Ende Juli liegt dem Gericht ein entsprechender Antrag zum Ende Juni geänderten Landeswahlgesetz vor.

Am aktuellen Thüringer Kommunalwahlgesetz bemängelt die ÖDP insbesondere die Sammlung der Unterstützungsunterschriften per Amtseintragung in Rathäusern und Bürgerbüros. Die ÖDP möchte erreichen, dass diese Unterschriften, analog zur aktuellen Praxis bei EU-, Bundes- und Landtagswahlen, in freier Sammlung gesammelt werden können. Weiterhin wird kritisiert, dass die Anzahl der zu sammelnden Unterstützungsunterschriften anhand der Sitze im Kommunalparlament berechnet wird, welche wiederum nicht linear zur Zahl der Wahlberechtigten im Wahlgebiet festgelegt ist.

Ende Juni Ende 2022 gewann die Thüringer ÖDP ein Organstreitverfahren gegen den Thüringer Landtag, da es zu einer Kreistagswahl im Juni 2021 im Wartburgkreis für das Sammeln von Unterstützungsunterschriften keine Erleichterungen auf Grund der damaligen pandemischen Lage gab.

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